Militärischen Nachlass verkaufen oder spenden?

Was ein Verkauf bringt, was dabei verloren geht und was rechtlich zu beachten ist.

Was Sie vor der Entscheidung wissen sollten

Wer militärische Gegenstände geerbt hat – Orden, Uniformen, Fotos oder Briefe –, steht oft vor der Frage, ob sich ein Verkauf lohnt. Ein Verkauf bringt Geld – meist für wenige gefragte Einzelstücke. Der übrige Nachlass ist am Markt wenig wert, verliert beim Aufteilen aber genau das, was ihn historisch wertvoll macht: den Zusammenhang. Soll die Geschichte eines Angehörigen erhalten bleiben, kommt es auf den vollständigen Nachlass an.

Das Institut für Militärgeschichte übernimmt Nachlässe kostenfrei. An- und Verkauf sowie jeglicher Handel sind laut Satzung des Instituts ausgeschlossen. Nachlässe bleiben vollständig zusammen und werden Forschung, Museen und Bildung zugänglich gemacht – unter dem Namensschutz, den die Erben festlegen.

Was ein Nachlass beim Verkauf einbringt

Händler und Sammler interessieren sich vor allem für seltene, gut erhaltene Stücke mit nachvollziehbarer Herkunft.

Briefe, Fotos, Tagebücher und Dienstunterlagen erzielen einzeln oft nur geringe Preise und werden häufig als Konvolut verkauft. Ankaufsangebote fallen sehr unterschiedlich aus, denn Händler kalkulieren mit einer Spanne für den Weiterverkauf, Auktionshäuser ziehen Gebühren ab. Wer verkaufen möchte, sollte mehrere Angebote einholen und sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen.

Für die Geschichte gilt das Gegenteil: Gerade die Papiere und Fotos, die am Markt am wenigsten bringen, machen aus einzelnen Gegenständen eine historische Quelle.

Ein Orden allein ist ein Objekt. Mit dem Verleihungsdokument, dem Brief, der davon erzählt, und dem Foto des Trägers wird er zur historischen Quelle.
Aus der Arbeit des Instituts

Was beim Verkauf verloren geht

Der Zusammenhang

Ein Nachlass wird beim Verkauf meist aufgeteilt. Orden, Urkunde, Foto und Brief landen bei verschiedenen Käufern – die Geschichte, die sie gemeinsam erzählen, ist danach nicht mehr rekonstruierbar.

Die Kontrolle

Nach dem Verkauf lässt sich nicht mehr beeinflussen, wer die Stücke erwirbt und in welchem Zusammenhang sie gezeigt werden. Auch Fotos und Dokumente mit dem Namen Ihres Angehörigen können öffentlich weiterverkauft werden.

Der öffentliche Nutzen

In Privatsammlungen sind Gegenstände für Forschung, Museen und Schulen verloren. Erschlossen und zugänglich helfen sie kommenden Generationen zu verstehen, was Krieg für Menschen bedeutet.

Stolperfallen beim Verkauf

Wer militärische Gegenstände aus der Zeit des Nationalsozialismus verkauft, bewegt sich in einem rechtlich sensiblen Bereich.

NS-Kennzeichen

Hakenkreuze und andere Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dürfen in Deutschland nicht öffentlich gezeigt werden (§ 86a StGB) – das gilt auch für Fotos in Verkaufsanzeigen. Kennzeichen müssen vollständig unkenntlich gemacht werden, sonst drohen strafrechtliche Ermittlungen.

Regeln der Verkaufsplattformen

Plattformen sind oft strenger als das Gesetz. eBay etwa verbietet Artikel mit Hakenkreuz auch dann, wenn das Zeichen abgedeckt ist, ebenso Orden und Ehrenzeichen nationalsozialistischer Organisationen (eBay-Grundsatz).

Waffen und Munition

Wer Schusswaffen erbt, muss innerhalb eines Monats eine Waffenbesitzkarte beantragen (§ 20 WaffG). Bitte verkaufen oder transportieren Sie Waffen nicht, bevor das geklärt ist. Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten und übernehmen Waffen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Alte Munition, Granaten oder Sprengkörper bitte nicht bewegen – verständigen Sie in diesem Fall sofort die Polizei.

Diese Hinweise geben einen Überblick und ersetzen keine Rechtsberatung.

Die Wege im Überblick

Weg Erlös Nachlass bleibt zusammen Nutzen für Forschung & Bildung Aufwand
Online selbst verkaufen Je nach Stück, schwer einzuschätzen Nein Nein Hoch: Fotos, Beschreibungen, Versand, Plattformregeln
Händler / Ankauf Sofortige Zahlung, abzüglich Händlerspanne Nein, meist nur gefragte Einzelstücke Nein Gering
Auktionshaus Bei seltenen Stücken oft gut, abzüglich Gebühren Nein Nein Mittel: Einlieferung, Wartezeit
Öffentliches Archiv / Museum Kein Erlös Teilweise, oft nur ausgewählte Stücke Ja Mittel
In der Familie behalten Kein Erlös Ja Nein Laufend: richtige Lagerung
Institut für Militärgeschichte Kein Erlös, keine Kosten Ja, als vollständige Einheit Ja, bundesweit für Museen, Forschung und Bildung Gering: Abholung nach Rücksprache

Einen ausführlicheren Überblick über alle Möglichkeiten finden Sie in unserem Beitrag Militärische Gegenstände aus dem Nachlass: Was tun?

Wann ein Verkauf nachvollziehbar ist

Manche Erben sind auf den Erlös angewiesen, oder ein einzelnes Stück ist tatsächlich wertvoll. Das ist eine nachvollziehbare Entscheidung.

Auch dann lohnt es sich, die Briefe, Fotos, Tagebücher und Dokumente zu bewahren. Sie bringen am Markt am wenigsten, erzählen aber die Geschichte des Menschen dahinter. Wir übernehmen auch unvollständige Nachlässe – je vollständiger ein Nachlass ist, desto mehr lässt sich aus ihm erschließen.

So übergeben Sie einen Nachlass

  1. Kontakt aufnehmen

    Per Formular oder E-Mail. Für eine erste Einschätzung genügen einige Fotos.

  2. Erstgespräch und Sichtung

    Gemeinsam klären wir Umfang, Zustand und Ihre Wünsche.

  3. Schriftliche Übergabevereinbarung

    Darin legen Sie auch fest, ob und wie Ihr Angehöriger namentlich genannt wird.

  4. Übernahme

    Kostenlos, nach Rücksprache auch mit Abholung. Nach der Erschließung erhalten Sie eine Rückmeldung.

Nachlass übergeben Kontakt aufnehmen

Fragen zu Verkauf und Spende

Ich habe militärische Gegenstände geerbt. Was sollte ich zuerst tun? ▾

Zunächst nichts aussortieren oder wegwerfen: Gerade Papiere, Fotos und Briefe machen den Nachlass historisch wertvoll. Prüfen Sie, ob Waffen oder Munition dabei sind, und machen Sie einige Übersichtsfotos. Damit können Sie sich beraten lassen – auch bei uns, kostenfrei.

Ist ein militärischer Nachlass überhaupt etwas wert? ▾

Am Markt meist nur einzelne seltene und gut erhaltene Stücke. Briefe, Fotos und Dokumente erzielen einzeln oft geringe Preise. Historisch ist dagegen fast jeder Nachlass wertvoll, vor allem wenn er vollständig erhalten bleibt.

Darf ich Gegenstände mit Hakenkreuz verkaufen? ▾

Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen dürfen in Deutschland nicht öffentlich gezeigt werden, auch nicht auf Verkaufsfotos (§ 86a StGB). Viele Plattformen verbieten solche Artikel zusätzlich ganz. Im Zweifel lassen Sie sich rechtlich beraten.

Was mache ich mit Waffen oder Munition im Nachlass? ▾

Zunächst nichts verkaufen oder transportieren. Erben von Schusswaffen müssen innerhalb eines Monats eine Waffenbesitzkarte beantragen. Sprechen Sie uns gern an: Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten und übernehmen Waffen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Alte Munition oder Sprengkörper bitte nicht bewegen, sondern die Polizei verständigen.

Kann ich einzelne Stücke verkaufen und den Rest spenden? ▾

Ja, wir übernehmen auch unvollständige Nachlässe. Je vollständiger ein Nachlass ist, desto mehr kann er in die wissenschaftliche Arbeit des Instituts einfließen.

Entstehen mir durch die Spende Kosten? ▾

Nein. Die Übernahme ist kostenlos, nach Rücksprache kann eine Abholung vereinbart werden. Die Satzung des Instituts schließt den Handel mit Nachlassgegenständen kategorisch aus.