Häufige Fragen
Antworten auf die häufigsten Fragen – zu Nachlass-Übergaben und Forschungsanfragen.
Fragen zur Nachlass-Übergabe
Was nehmen Sie an? ▼
Wir nehmen alle Materialien an, die Teil eines militärischen Nachlasses sein können: Briefe, Feldpostkorrespondenz, Tagebücher, Kriegstagebücher, Fotografien (Abzüge, Alben, Glasplatten, Negative, Dias), Orden und Ehrenzeichen mit oder ohne Verleihungsdokumente, Soldbücher, Wehrpässe, Militärkarten, handgezeichnete Lageskizzen, Uniformen, Uniformteile, persönliche Ausrüstungsgegenstände und audiovisuelles Material. Auch unvollständige oder schwer lesbare Bestände sind willkommen.
Können wir auch nur Teile eines Nachlasses übergeben? ▼
Ja – wenngleich wir empfehlen, möglichst vollständige Bestände zu übergeben, da der Kontext den wissenschaftlichen Wert erheblich steigert. Teilübergaben sind jedoch möglich; wir beraten Sie gern.
Was ist der Unterschied zwischen Schenkung und Leihgabe? ▼
Bei einer Schenkung geht das Eigentum dauerhaft auf das Institut über. Bei einer Leihgabe verbleibt das Eigentum bei Ihnen; das Institut übernimmt die professionelle Verwahrung und Erschließung, Sie können den Nachlass zurückfordern. Beide Formen werden schriftlich vereinbart.
Wie wird der Name des Verstorbenen geschützt? ▼
Sie wählen aus vier Schutzebenen: vollständige Nennung, eingeschränkte Nennung, Teilanonymisierung oder vollständige Anonymisierung. Ihre Entscheidung wird schriftlich festgehalten und kann jederzeit angepasst werden – auch nach erfolgter Übergabe.
Ist die Übergabe kostenlos? ▼
Ja. Für die Übernahme, Konservierung und Erschließung entstehen Ihnen keine Kosten. Auf Wunsch organisieren wir auch die Abholung.
Was passiert mit dem Nachlass nach der Übergabe? ▼
Er wird konserviert, physisch gesichert und anschließend vollständig wissenschaftlich verzeichnet und erschlossen. Auf Wunsch informieren wir Sie nach Abschluss der Erschließung und ermöglichen Einblick in die Verzeichnung.
Kann ich nach der Übergabe noch Digitalisate erhalten? ▼
Ja – nach abgeschlossener Digitalisierung können wir Ihnen Digitalisate für private Zwecke bereitstellen. Sprechen Sie das im Rahmen der Übergabevereinbarung an.
Fragen zu Forschungsanfragen
Wer erhält Zugang zu den Beständen? ▼
Zugang erhalten Wissenschaftler, Mitarbeiter von Museen, Archiven, Gedenkstätten und Bildungseinrichtungen sowie Journalisten und Dokumentarfilmer – nach Prüfung des Verwendungszwecks. Auch Familienangehörige können Zugang beantragen.
Ist Einsichtnahme auch digital möglich? ▼
Für digitalisierte Bestände ja – per gesichertem Fernzugang nach vorheriger Vereinbarung. Nicht digitalisierte Bestände können nur vor Ort eingesehen werden.
Gilt der Namensschutz auch für Forschende? ▼
Unbedingt. Der vom Übergeber festgelegte Namensschutz gilt für alle Nutzungsformen ohne Ausnahme.
Wie lange dauert die Bearbeitung einer Forschungsanfrage? ▼
In der Regel zwei bis drei Wochen – abhängig vom Umfang der Anfrage und dem Erschließungsstand der gesuchten Bestände.
Können Digitalisate für Publikationen genutzt werden? ▼
Ja – auf Basis einer schriftlichen Nutzungsvereinbarung, die Verwendungszweck, Umfang und Quellennachweis regelt.
Weitere Fragen?
Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel innerhalb einer Woche.
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